Nico Presser Systemlösungen
Nico Presser Systemlösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, die wir mit unseren Kunden schließen, kommen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende oder zustätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn seitens der Firma Nico Presser Systemlösungen diese ausdrücklich anerkannt und in Schriftform bestätigt werden.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat. Die Auftragsbestätigung erfolgt in Schriftform, per Fax oder per Email.

Vertragsstornierung, Abnahmeverweigerung

Bei Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers werden Stornogebühren in Höhe von 10 % des Bestellwertes, mindestens jedoch 10 € berechnet. Ferner werden dem Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten für die Bearbeitung des Auftrages in Rechnung gestellt (Lohn, Material, anteilige Gemeinkosten). Die Transportkosten für Rücksendung der Ware trägt in jedem Fall der Auftraggeber. Erfolgt unberechtigte Abnahmeverweigerung seitens des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen zusätzlichen Kosten. Eine Annullierung/Stornierung des bestehenden Vertrages tritt hiermit nicht ein.

Preise, Versand, Gefahrenübergang

Die dem Auftraggeber unterbreiteten Preisangebote haben grundsätzlich eine Bindungsfrist von 2 Wochen. Ausnahmen hierzu bedürfen der Schriftform. Massgeblich sind immer die in Auftragsbestätigungen oder Angeboten von Nico Presser Systemlösungen ausgewiesenen Preise. Kosten für Versand und Verpackung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten/gelieferten Ware/Leistung geht mit Übergabe an den mit der Auslieferung beauftragten Spediteur/ Frachtführer auf den Auftraggeber über. Transportersicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.

Lieferung

Angaben zu Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit von uns eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist dem Auftraggeber die Abhol- bzw. Lieferbereitschaft der Ware gemeldet ist. Nico Presser Systemlösungen ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann vom Auftragnehmer einzeln berechnet werden. Behördliche Anordnungen oder Massnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien den Auftragnehmer für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenem Brief, eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.

Gewährleistung

Für alle gelieferten Artikel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, so sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur gleichwertigen Ersatzlieferung berechtigt. Eine im Rahmen der Herstellergarantie erbrachte Leistung führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungszeit und begründet auch keine neue Gewährleistungszeit.
Bei unberechtigten Gewährleistungsansprüchen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der uns entstandenen Kosten berechnet.

Reklamation

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware sofort auf äußere Beschädigung bzw. Fehlmengen zu prüfen und diese Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen an uns müssen frei Haus und versichert erfolgen. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Käufer verpflichtet, die Rechnung oder eine Rechnungskopie bei Geltendmachung vorzulegen. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Auftraggeber Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Sind Schäden auf unsachgemässe Handhabung oder Lagerung zurückzuführen, so entfällt jede Gewährleistung. Jede Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Andere Kostenübernahmen und Schadensersatzansprüche werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

Zahlung, Verzug

Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort, ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (gem. BGB § 288 ) fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den im Verzug befindlichen Auftraggeber von der weiteren Belieferung auszuschliessen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder andere Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu. Eine Zahlung per Überweisung oder Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag unwiderruflich unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Das Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte bleibt ausdrücklich vorbehalten. Kosten für Rücklastschriften, nicht eingelöste Schecks sind vom Auftraggeber zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Kaufsache behalten wir uns bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena.

Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäss Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.